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§ 34c Abs. 2a GewO: Weiterbildungspflicht verstehen & erfüllen

§ 34c Absatz 2a GewO: Was Immobilienmakler und Hausverwalter wissen müssen
Seit 2018 gilt eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Diese ist in § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung geregelt. Wer seine Gewerbeerlaubnis behalten möchte, muss regelmäßig Weiterbildungen nachweisen – sonst drohen Bußgelder oder sogar der Verlust der Erlaubnis.
Was regelt § 34c Absatz 2a GewO genau?
Der Gesetzestext schreibt vor, dass sich Immobilienmakler und Hausverwalter regelmäßig fortbilden müssen. Auch Mitarbeitende, die direkt in der Vermittlung oder Verwaltung mitwirken, sind davon betroffen.
„Wer Tätigkeiten als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter ausübt, hat sich regelmäßig fortzubilden.“ (§ 34c Abs. 2a GewO)
Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?
- Selbstständige Immobilienmakler
- Wohnimmobilienverwalter
- Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt oder Verwaltungsaufgaben
Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob du als Einzelperson arbeitest oder in einem größeren Unternehmen angestellt bist.
Wie viel Weiterbildung ist gesetzlich vorgeschrieben?
- 20 Stunden Weiterbildung
- Alle 3 Jahre zu absolvieren
- Inhalte: fachlich relevant, z. B. Mietrecht, Datenschutz, Kundenkommunikation
Was zählt als anerkannte Weiterbildung?
Die Weiterbildung muss nachweisbar sein und branchenbezogene Inhalte enthalten. Besonders sicher bist du mit einem IHK-zertifizierten Online-Kurs. Dieser ist bundesweit anerkannt, flexibel und einfach zu absolvieren.
Wie funktioniert die Weiterbildung online?
- Kurs online buchen
- Lernen im eigenen Tempo – am PC oder per App
- Zertifikat herunterladen und aufbewahren
So kannst du deine 34c Weiterbildungspflicht ganz einfach und ohne Stress erfüllen.
Was passiert bei Verstößen?
Wenn du keine Weiterbildung nachweisen kannst, kann die Behörde:
- Bußgelder verhängen
- deine Gewerbeerlaubnis zeitweise aussetzen
- deinen Ruf und deine Seriosität gefährden
Fazit: Jetzt handeln und auf der sicheren Seite sein
§ 34c Abs. 2a GewO verpflichtet dich zur Weiterbildung – doch mit einem zertifizierten Online-Kurs lässt sich das unkompliziert und flexibel erledigen. So sicherst du deine Gewerbeerlaubnis, dein Vertrauen bei Kunden und deine berufliche Zukunft.
FAQ – Häufige Fragen zur 34c Weiterbildungspflicht
Muss ich mich wirklich weiterbilden?
Ja, wenn du unter § 34c fällst, ist Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben.
Wie oft muss ich das machen?
Alle 3 Jahre – insgesamt 20 Stunden in diesem Zeitraum.
Kann ich die Weiterbildung online machen?
Ja – Online-Kurse mit Zertifizierung sind vollständig anerkannt.
Wann bekomme ich mein Zertifikat?
Sofort nach erfolgreichem Abschluss des Kurses – digital zum Download.
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